Petition gegen Transponderpflicht in Österreich – Eure Stimme fehlt!

Gegen die Transponderpflicht für Hänge-, und Paragleiter in Österreich

Petition gegen die Transponderpflicht in Österreich – es fehlen noch 4000 Stimmen!
Petition gegen die Transponderpflicht in Österreich – es fehlen noch 4000 Stimmen

Die Online-Petition gegen die Transponderpflicht – es fehlen noch 4000 Stimmen!

Also ran an die Tastatur….. und lasst uns gemeinsam etwas verändern…

Hier ist der Link <- (hier klicken) zur Online-Petition.


Um was geht es genau?

Durch eine Weisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) an die Austro Control (ACG) ist bekannt geworden, dass in Österreich eine generelle Transponderpflicht im Luftraum E ab 5500FT bzw. ab 7500FT geplant ist.

weiterlesen →

DHV Vereinsinfo April 2014

Hallo Vereinsmitglieder,

im Mitgliederbereich unserer Homepage erhaltet Ihr das aktuelle DHV Vereinsinfo vom April 2014. Die Vormonate stehen ebenfalls im Mitgliederbereich zur Verfügung. Ebenso die DHV Infos aus den Jahren zuvor. Diese stehen Euch ebenfalls zum lesen oder herunterladen bereit. Hier findest Du die DHV Vereinsinfos aus den Jahren 2011, 2012 und 2013. <- anklicken

Die Informationen, die Euch mit diesen Vereinsinfos erreichen, sind ausdrücklich vom DHV zur Veröffentlichung und zur Weitergabe an Euch bestimmt. Somit wollen wir es Euch mit dieser Informationsquelle einfach leichter machen, wichtige Neuigkeiten rund ums Thema Fliegen zu erfahren. Damit entfällt für Euch die lästige Arbeit, aus den unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Quellen die DHV Vereinsinfos selbst heraus suchen zu müssen.

 

Dieses Vereinsinfos bekommt Ihr jeden Monat per GSVR Homepage mit wichtigen Neuigkeiten und News rund um die Themen Fliegen und Verband.
Die Benutzernamen und Passwörter sind Euch ja bereits per Mail zu gegangen.
Bei Fragen könnt Ihr Euch auch gerne an uns wenden.

Email an den Admin senden

DHV Vereinsinfo März 2014

Hallo Vereinsmitglieder,

im Mitgliederbereich unserer Homepage erhaltet Ihr das aktuelle DHV Vereinsinfo vom März 2014. Die Vormonate stehen ebenfalls im Mitgliederbereich zur Verfügung. Ebenso die DHV Infos aus den Jahren zuvor. Diese stehen Euch ebenfalls zum lesen oder herunterladen bereit. Hier findest Du die DHV Vereinsinfos aus den Jahren 20112012 und 2013. <- anklicken

Die Informationen, die Euch mit diesen Vereinsinfos erreichen, sind ausdrücklich vom DHV zur Veröffentlichung und zur Weitergabe an Euch bestimmt. Somit wollen wir es Euch mit dieser Informationsquelle einfach leichter machen, wichtige Neuigkeiten rund ums Thema Fliegen zu erfahren. Damit entfällt für Euch die lästige Arbeit, aus den unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Quellen die DHV Vereinsinfos selbst heraus suchen zu müssen.

 

Dieses Vereinsinfos bekommt Ihr jeden Monat per GSVR Homepage mit wichtigen Neuigkeiten und News rund um die Themen Fliegen und Verband.
Die Benutzernamen und Passwörter sind Euch ja bereits per Mail zu gegangen.
Bei Fragen könnt Ihr Euch auch gerne an uns wenden.

Email an den Admin senden

Aus gegebenem Anlass….

Liebe Piloten,

wir bitten euch um die Beachtung einer aktuellen Mitteilung durch das DHV-Referat Sicherheit und Technik.

Wir möchten und müssen hiermit alle Piloten und Vereinsmitglieder unbedingt auf die Notwendigkeit eines sorgfältigen und korrekten Startchecks, dem sogenannten 5-Punkte Check aufmerksam machen.

1. Pilot

  • Beingurte geschlossen?
  • Brustgurt geschlossen?
  • Karabiner geschlossen?
  • Helm geschlossen?
  • Alles kontrolliert?

2. Leinen

  • Tragegurte richtig aufgenommen?
  • Beschleuniger freigängig?
  • Steuerleinen frei?
  • Alles kontrolliert?

3. Kappe

  • Bogenförmig ausgelegt?
  • Eintrittskante offen?
  • Alles kontrolliert?

4. Start und Luftraum

  • Frei?

5. Wind

  • OK ?

Hierzu empfehlen wir allen Piloten unbedingt das folgende DHV-Lehrvideo „Vorflugcheck und Startcheck“ anzusehen.

Bitte hier klicken

Auch der sogenannte Partnercheck ist bitte bei der Anwesenheit von mehr als einem Piloten am Startplatz vor dem Start, d.h. der zweite Pilot checkt den ersten Piloten, durchzuführen. Sehr schön beschrieben im DHV-Info Nr. 162. Partnercheck Gegenseitige Kontrolle verhindert Unfälle. Hier geht es zum Heft des DHV-Info Nr. 162  inkl. des Artikels.

Bitte hier klicken

Zur Benutzung der beiden Links ist evtl. eine Anmeldung am DHV Server erforderlich.

Die neue Flugsaison steht vor der Tür – DHV Info

Liebe Piloten,

die neue Flugsaison steht vor der Tür. Mit diesem Rundschreiben wollen wir alle Piloten und die Beauftragten für Luftaufsicht informieren.

Der DHV ist vom Verkehrsministerium beauftragt, die Aufgabe der Luftaufsicht wahrzunehmen. Für die Luftaufsicht vor Ort ernennt der DHV qualifizierte Piloten. Vielen Dank, dass Ihr die Aufgabe des Beauftragten für Luftaufsicht vor Ort übernommen habt. Damit leistet ihr einen wesentlichen Beitrag für die Flugsicherheit in unseren Fluggeländen.

Wir wollen Euch mit diesem Schreiben über akute Themen informieren:

Luftaufsicht in den Fluggeländen:

Die Luftaufsicht wird im Auftrag des DHV tätig, wenn die Sicherheit des Flugbetriebs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beim Windenschlepp die Kommandos nicht mehr gemäß FBO durchgegeben werden oder bei Bedingungen gestartet wird, die kritisch sind.

Im vergangenen Jahr kam es zu einer Serie von Lockout Unfällen beim Drachenschlepp. Die Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass die Unfälle vermeidbar gewesen wären. Wir bitten Euch daher, Piloten, Windenfahrer und Startleiter auf mögliche Fehler und Sicherheitsprobleme anzusprechen. Dadurch kann die Sicherheit erheblich gesteigert werden.

Es können Kontrollen im Fluggelände oder beim Flugbetrieb durchgeführt werden. Hierfür hat jeder Beauftragte einen Ausweis erhalten.

Neben dem DHV gibt es auch die Luftaufsicht der Länderbehörden. Vor allem aus NRW ist bekannt, dass dort die Luftämter auch auf Fluggeländen der Drachen- und Gleitschirmflieger Lizenzen und Flugbetrieb kontrollieren. Bitte informiert die Piloten, dass Lizenzen, Ausweis, Versicherungsbestätigung und Kennzeichnung des LTF geprüften Fluggeräts beim Fliegen immer mitgeführt werden müssen.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt die Dienstaufsicht über den DHV und damit auch über die Luftaufsicht. Das LBA hat uns darauf hingewiesen, die Luftaufsicht über den Betrieb und in den Geländen zu intensivieren.

Mustergeprüftes Gerät:

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Nach LuftVZO darf nur mit mustergeprüften Gleitschirmen und Gurtzeugen geflogen werden. Die Geräte sind entsprechend gekennzeichnet. Wir möchten Euch auf eine irreführende Kennzeichnung der Fa. Advance aufmerksam machen.

Das Gleitschirm Liegegurtzeug „Lightness“ besitzt keinen Rückenschutz, wie ihn die LTF vorschreibt. Eine LTF-Musterprüfung besteht deshalb nicht, das Gurtzeug darf in Deutschland nicht betrieben werden. Diese Tatsache geht aus der Kennzeichnung (Plakette) des Gurtzeugs jedoch keineswegs deutlich hervor.
Dort ist vermerkt “in accordance to guidelines of EN 1651/LTF, loadtest only” Und zudem: “This model has been tested to the applying rules and regulation……..and is airworthy”. Ohne LTF-Protektortest sind aber in Deutschland weder die geltenden Rules and Regulations eingehalten, noch kann das Gurtzeug als lufttüchtig bezeichnet werden.
Es haben sich bereits verunsicherte Kunden an den DHV gewandt. Man muss schon sehr mit der Materie vertraut sein, um aus der Formulierung „in Übereinstimmung mit den Richtlinien der LTF, nur Lasttest“ für sich herauszulesen, dass das Gurtzeug keine LTF-Musterprüfung hat und nur auf Festigkeit geprüft ist.Da bei diesem Modell praktisch keinerlei Rückenschutz vorhanden ist, sieht der DHV die Sicherheit der Benutzer akut gefährdet.

Die augenblickliche, potentiell irreführende Kennzeichnung kann zudem dazu führen, dass Piloten, im Glauben, ein LTF-geprüftes Gurtzeug zu benutzen, rechtlich belangt werden können (Ordnungswidrigkeit) und auch damit rechnen müssen, dass sie im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben.

Der DHV hat sich in dieser Angelegenheit bereits an den Hersteller Advance, die zuständige Prüfstelle EAPR und an das Luftfahrt-Bundesamt gewandt.
Advance hat nicht reagiert. Die Prüfstelle EAPR hat, angeblich in Rücksprache mit dem LBA, geantwortet, dass die LTF 35/03 oder 91/09 eine Verpflichtung zum Protektor eines Gurtzeuges nicht vorsehe. Das LBA aber widerspricht dem, denn 5.1.1 der LTF ist eindeutig: „Gleitsegelgurtzeuge müssen mit einer Schutzvorrichtung (Gurtzeugprotektor) ausgestattet sein, die Stöße auf die Wirbelsäule bei einer harten Landung wirksam dämpft. Der Nachweis der Dämpfungseigenschaften ist durch eine Verzögerungsprüfung zu erbringen.“

Falls Piloten mit nicht geprüftem Gerät auf den Fluggeländen starten wollen, müssen die Beauftragten für Luftaufsicht eingreifen. Fliegen mit nicht LTF geprüften Fluggerät oder Gurtzeuge ohne Protektor gefährden nicht nur den Einzelnen, sondern den Sicherheitsstandard des Flugsports. Die Rechtslage fordert Flugverbot.

Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Ihr erreicht uns über bjoern@dhv.de sowie telefonisch unter 08022 / 9675-10.

Eine erfolgreiche Flugsaison wünscht Euch

Björn Klaassen
DHV Referat Flugbetrieb