NEAR MISS

Liebe Vereinsmitglieder,
der Text aufgeführt als Weiterleitung des DHV:

die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) in Braunschweig hat uns aktuell eine massive Luftraumverletzung eines Gleitschirmpiloten gemeldet. Der Fall wird derzeit als schwere Störung durch die BfU untersucht.

8. Mai 2013: Ein Verkehrsflugzeug der SWISS befand sich im Anflug auf Zürich-Kloten im deutschen Luftraum, welcher von Skyguide überwacht wird. Das Verkehrsflugzeug flog gemäß Radaraufzeichnung innerhalb des Luftraums C. Ein Gleitschirmpilot befand sich direkt auf Kollissionskurs. Die SWISS passierte den Gleitschirmpiloten in einem Abstand von ca. 100m in einer Flughöhe von 6800 ft. In diesem Bereich beginnt der Luftraum C in 5500 ft.
Wie dieser Fall zeigt, können einzelne Piloten durch Fehlverhalten den Flugverkehr extrem gefährden. Unabhängig davon schwächen solche Vorfälle unsere Verhandlungsposition bei den Luftraumplanungen mit der DFS. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass eine Ausweitung des gesicherten Luftraums C und D im Bereich der Flughäfen gefordert wird.

Der DHV setzt sich seit Jahren bei den zuständigen Stellen und dem Verkehrsministerium für möglichst liberale Regelungen ein. So konnten wir erreichen, dass die Lufträume G und E für Drachen- und Gleitschirmpiloten voll nutzbar sind. Das Fehlverhalten eines einzigen Piloten kann diese Bemühungen zu Nichte machen. Wir bitten Euch daher dringend, die Lufträume zu respektieren.

Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb

DHV-Homepage Luftrecht

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